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25.02.2020 • 21:12 Uhr

Notdienstgebühren

Notdienstgebühr in der GOT ab dem 14.02.2020

Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,
aktuell vollzieht sich ein tiefgreifender struktureller Wandel in der Tiermedizin. Nie zuvor standen selbständige Tierärzte vor so großen Herausforderungen. Insbesondere die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes sowie stetig steigende Personalkosten bringen viele Kolleginnen und Kollegen an den Rand der wirtschaftlichen Leistungskraft.
Folglich geben in ganz Deutschland immer häufiger Kliniken ihre Klinikzulassung – also die freiwillige Verpflichtung zu einer ständigen Notdienstpräsenz – ab!
Dadurch verschlechtert sich die Versorgungslage für Sie und Ihre Tiere. Schon jetzt gibt es in Deutschland Regionen, in denen Patientenbesitzer im Notfall keinen Ansprechpartner mehr finden.

Für alle in Deutschland tätigen Tierärzte gilt die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT), eine von der Bundesregierung erlassene und bindende Bundesverordnung.

Um dem Trend des „Kliniksterbens“ Einhalt zu gebieten und den Notdienst kostendeckend zu gestalten, tritt mit Beschlussfassung der Bundesregierung und der Zustimmung des Bundesrates vom 20.12.2019 die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT)“ in Kraft. In dieser werden die tierärztlichen Gebühren außerhalb der regulären Sprechzeiten gesetzlich neu festgeschrieben.

Nutzen Sie als Tierhalter den tierärztlichen Notdienst, betrifft Sie dies wie folgt:
Für Leistungen, die bei Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen außerhalb der regulären Sprechzeiten im Rahmen des tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, fällt eine verpflichtende Notdienstgebühr in Höhe von 50,- Euro (59,50 € incl MwSt) an (das gilt auch für die Notfallsprechstunden am Samstagabend und Sonntagmorgen!).
Werden mehrere Tiere eines Tierhalters in der gleichen Angelegenheit vorgestellt, so wird diese Gebühr nur einmal erhoben. Zudem erhöhen sich die einfachen Gebührensätze auf das Dreifache, nach Maßgabe sind Liquidierungen bis zum Vierfachen möglich.

Wir sehen uns in der moralischen und ethischen Verpflichtung weiterhin in Zusammenarbeit mit den anderen Lübecker Kleintierkliniken rund um die Uhr Ansprechpartner für Notfälle aus der gesamten Region zu bleiben und setzen uns deshalb mit aller Kraft für den Erhalt des Notdienstes ein. Dies erfordert ein komplexes Schichtsystem und hohe Bereitstellungskosten für Personal. Die gesetzlich verbindlich umzusetzende Notdienstgebühr ist dafür gedacht, den Notdienst kostendeckend zu gestalten. Verstoßen wir gegen diese Verordnung können uns durch die Tierärztekammer erhebliche Strafmassnahmen auferlegt werden.

Bleiben Sie uns gewogen!

Ihr Team der Kleintierklinik am Stadtpark

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